Autorenschaft, Quellenangaben und eine fachliche Prüfung sind unterschiedliche Dinge. Hier erklären wir, was ein Prüfhinweis auf NachrichtenBericht bedeutet, welche Angaben dazu gehören und wie Sie mögliche Fehler melden können.
Was ein Prüfhinweis aussagt
Eine gesonderte manuelle Prüfung wird am Artikel mit dem Namen und Profil der prüfenden Person, einem tatsächlichen Prüfdatum und dem Umfang der Kontrolle ausgewiesen. Die Angabe bezieht sich auf eine bestimmte Fassung des Beitrags. Die Zuordnung eines Autors oder das Vorhandensein von Quellenlinks allein ist keine Bestätigung einer Fachprüfung.
Fehlt ein solcher Prüfhinweis, ist für die aktuelle Fassung keine gesonderte manuelle Fachprüfung dokumentiert. Das Veröffentlichungsdatum und das Datum einer Aktualisierung sind vom Prüfdatum zu unterscheiden. Eine neue Formatierung oder ein neues Bild ist kein Anlass, ein neues Prüfdatum zu behaupten.
Der Ablauf einer dokumentierten Prüfung
- Die konkrete Fassung bestimmen. Titel und Text werden dem Prüfvermerk zugeordnet. Die Prüfung darf nicht ungeprüft auf später hinzugefügte Aussagen übertragen werden.
- Die zentralen Aussagen abgleichen. Maßgeblich sind die konkrete Fundstelle, das Datum und der Zusammenhang. Zahlen benötigen Zeitraum und Bezugsgröße; Zitate benötigen ihren ursprünglichen Kontext.
- Die passende Sachkenntnis benennen. Rolle und öffentlich belegbare Qualifikation der prüfenden Person müssen zum behandelten Thema passen. Eine allgemeine Autorenrolle ersetzt keine medizinische, rechtliche oder finanzielle Fachkenntnis.
- Ergebnis und Grenzen dokumentieren. Der Vermerk nennt den überprüften Umfang und die dafür verwendeten Quellen. Offene Fragen und widersprüchliche Angaben sollen als solche kenntlich bleiben.
- Änderungen erneut beurteilen. Wird der erfasste Titel oder Text geändert, ist die bisherige Freigabe für diese neue Fassung nicht mehr aktuell. Eine erneute Bestätigung setzt eine tatsächliche erneute Prüfung voraus.
Welche Quellen helfen
Originaldokumente, amtliche Veröffentlichungen, wissenschaftliche Arbeiten und direkte Aussagen sind möglichst an der konkreten Fundstelle zu verlinken. Auch eine Originalquelle kann Interessen verfolgen oder nur einen Teil der Frage beantworten. Eine Vereinsseite kann etwa eine Vertragsmeldung belegen, aber keine unabhängige Bewertung der sportlichen Leistung.
Unter einem Artikel kann eine Übersicht der im Text verlinkten externen Quellen erscheinen. Diese Übersicht erleichtert das Nachlesen; sie ist weder ein Qualitätszertifikat für jede verlinkte Seite noch ein Nachweis dafür, dass jede Aussage des Beitrags vollständig belegt ist.
Autor, Prüfer und Unabhängigkeit
Die Autorenzeile benennt die im Veröffentlichungssystem zugeordnete Autorenschaft und führt zum Profil mit den Beiträgen. Eine zusätzliche Prüfung wird gesondert angegeben. Prüft dieselbe Person ihren eigenen Beitrag, muss diese Zuordnung erkennbar bleiben; sie ist keine unabhängige Zweitprüfung.
KI-Unterstützung und Bildhinweise
Beiträge können mit Unterstützung von KI-Werkzeugen entstehen. Automatische Text-, Link- oder Formatprüfungen ersetzen keine dokumentierte manuelle Fachprüfung. Die Veröffentlichung unter einem Namen allein belegt keine berufliche Qualifikation.
Mit KI erzeugte Themenbilder sind symbolische Illustrationen und dokumentieren keine reale Aufnahme einer Person oder eines Ereignisses. Das auf dem Autorenprofil von George William Bennett Clarke verwendete Porträt wurde ebenfalls mit KI erzeugt und dient der Illustration. Daraus lassen sich weder Identität noch Qualifikation ableiten.
Einen möglichen Fehler melden
Bitte senden Sie den Artikellink, die konkrete Aussage und eine möglichst genaue Fundstelle an info@nachrichtenbericht.at. Die Hinweise zu Korrekturen und Aktualisierungen erklären, welche Informationen hilfreich sind. Es wird keine bestimmte Bearbeitungsfrist zugesichert.
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