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Werbung und Transparenz

Stand: 26.10.2026

Kommerzielle Bezüge verständlich machen

Werbung, bezahlte Kooperationen und redaktionelle Inhalte erfüllen unterschiedliche Zwecke. Leserinnen und Leser sollen erkennen können, ob ein Inhalt gegen eine Gegenleistung veröffentlicht wird oder ob ein Link eine mögliche Provision auslöst. Diese Leitlinien beschreiben, welche Informationen am betreffenden Inhalt sichtbar sein sollen und wie Sie Fragen zu einem möglichen kommerziellen Bezug stellen können.

Anzeigen und bezahlte Kooperationen

Eine Anzeige dient der Werbung für ein Unternehmen, Produkt oder Angebot. Auch ein Artikel kann werblichen Charakter haben, wenn seine Veröffentlichung oder sein Inhalt Teil einer bezahlten Vereinbarung ist. Eine solche Verbindung soll unmittelbar am betreffenden Inhalt verständlich gekennzeichnet sein, beispielsweise mit „Anzeige“ oder „Werbung“.

Die Kennzeichnung soll dort stehen, wo der Inhalt wahrgenommen wird. Ein allgemeiner Hinweis auf einer anderen Seite reicht nicht aus, um die kommerzielle Verbindung eines einzelnen Beitrags zu erklären. Bezeichnungen wie „Partnerinhalt“ sollten ohne zusätzliche Erläuterung nicht voraussetzen, dass Leserinnen und Leser die Art der Zusammenarbeit kennen.

Affiliate-Links und andere Vorteile

Bei einem Affiliate-Link kann eine Vergütung entstehen, wenn jemand über den Link beispielsweise einen Kauf tätigt oder einen Vertrag abschließt. Ein solcher Bezug soll beim Beitrag oder in unmittelbarer Nähe des Links verständlich erklärt werden. Ob sich dadurch der Preis für die nutzende Person ändert, darf nur angegeben werden, wenn dies für das konkrete Angebot feststeht.

Auch kostenlos bereitgestellte Produkte oder andere relevante Vorteile können die Einordnung einer Empfehlung beeinflussen. Solche Umstände sollen bei einem darauf beruhenden Beitrag offengelegt werden. Ein Produktname oder ein gewöhnlicher Link allein belegt umgekehrt noch keine bezahlte Zusammenarbeit.

Redaktionelle Aussagen bleiben begründungspflichtig

Eine kommerzielle Verbindung ersetzt keinen Beleg für eine Tatsachenbehauptung. Angaben zu Leistungen, Preisen oder Produkteigenschaften sollen überprüfbar sein. Bewertungen müssen als Bewertungen erkennbar bleiben. Die redaktionellen Grundsätze erläutern den vorgesehenen Maßstab.

Unklare Kennzeichnung oder Kooperationsanfrage

Wenn Ihnen eine Kennzeichnung unklar erscheint, senden Sie bitte die Internetadresse und die betreffende Stelle. Für Kooperationsanfragen nennen Sie Unternehmen, Angebot und gewünschte Form der Veröffentlichung. Eine Anfrage begründet keine Zusage zur Veröffentlichung.

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