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Redaktionelle Grundsätze

Stand: 26.10.2026

Der Maßstab für Beiträge auf NachrichtenBericht

Diese Grundsätze beschreiben, woran sich Nachrichten, Ratgeber und Analysen auf NachrichtenBericht messen lassen sollen. Ob ein einzelner Beitrag diesen Maßstab erfüllt, muss anhand seines Inhalts und seiner Belege beurteilt werden können. Die Grundsätze sind keine pauschale Zusicherung, dass jede Veröffentlichung fehlerfrei oder vollständig ist.

Quellen und überprüfbare Aussagen

Wesentliche Tatsachenbehauptungen sollen auf nachvollziehbaren Quellen beruhen. Wo möglich, sind Originaldokumente, amtliche Veröffentlichungen, Studien oder direkte Aussagen heranzuziehen. Verweise sollen möglichst zur konkreten Fundstelle führen. Eine Pressemitteilung gibt zunächst die Sicht ihres Absenders wieder; sie ist kein unabhängiger Beleg für dessen Bewertung.

Bei Zahlen gehören Zeitraum, Bezugsgröße und Kontext dazu. Bei Studien sind die untersuchte Gruppe und die Grenzen der Ergebnisse relevant. Widersprechen sich Quellen oder bleibt eine Angabe unbestätigt, soll diese Unsicherheit im Text erkennbar sein. Eine bloße Vermutung soll nicht als feststehende Tatsache formuliert werden.

Nachricht, Analyse und Meinung unterscheiden

Eine Nachricht soll den belegbaren Sachverhalt verständlich darstellen. Analysen dürfen Zusammenhänge und mögliche Folgen erläutern, müssen dabei aber zwischen gesicherten Angaben und Schlussfolgerungen unterscheiden. Persönliche Bewertungen und Kommentare sollen als solche erkennbar sein. Überschrift und Vorspann sollen zum Inhalt passen und dürfen durch Zuspitzung keinen falschen Eindruck erzeugen.

Fairness und Kontext

Vorwürfe gegen Personen oder Organisationen benötigen eine belastbare Grundlage. Relevante Gegenpositionen und entlastende Umstände sollen berücksichtigt werden. Zitate dürfen ihren Sinn durch Kürzung oder einen veränderten Zusammenhang nicht verlieren. Personenbezogene Angaben sollen nur aufgenommen werden, soweit sie für das Verständnis des Themas erforderlich sind.

Ratgeber und Empfehlungen

Praktische Hinweise sollen ihre Voraussetzungen und Grenzen erklären. Ein einzelner Erfahrungsbericht ersetzt keinen allgemeinen Nachweis. Angaben zu Preisen, Funktionen oder Verfügbarkeit können sich ändern; der zeitliche Bezug ist deshalb Teil der Einordnung. Empfehlungen dürfen keine Erfolgsgarantie nahelegen, die sich nicht begründen lässt.

Kommerzielle Bezüge und Änderungen

Bezahlte Inhalte, Kooperationen und provisionsbasierte Links erfordern eine für Leserinnen und Leser verständliche Kennzeichnung. Die Einzelheiten beschreibt Werbung und Transparenz. Inhaltlich wesentliche Fehler sollen nach dem unter Korrekturen beschriebenen Maßstab berichtigt und Änderungen nachvollziehbar erläutert werden.

Maßstab an einem Beitrag prüfen

Wenn Ihnen eine unbelegte Aussage, ein fehlender Kontext oder eine unklare Kennzeichnung auffällt, nennen Sie bitte die Internetadresse und die konkrete Stelle.

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