Einen möglichen Fehler melden
Wenn Sie in einem Beitrag auf NachrichtenBericht eine falsche Angabe oder eine irreführende Darstellung bemerken, können Sie einen Korrekturhinweis an info@nachrichtenbericht.at senden. Auch ein fehlender Zusammenhang kann für das Verständnis eines Sachverhalts entscheidend sein.
Bitte verwenden Sie im Betreff „Korrekturhinweis“ und nennen Sie das Thema. Je genauer Sie die fragliche Stelle bezeichnen, desto besser lässt sich Ihr Hinweis nachvollziehen.
Diese Angaben helfen
- Die vollständige Internetadresse des Beitrags.
- Die betreffende Aussage als kurzes Zitat oder eine genaue Beschreibung ihrer Position im Text.
- Eine Erklärung, was Ihrer Ansicht nach falsch, veraltet oder unvollständig ist.
- Eine überprüfbare Quelle, möglichst mit direktem Link, Datum und passender Fundstelle.
- Falls sinnvoll, einen konkreten Vorschlag für die sachliche Berichtigung.
Bitte unterscheiden Sie zwischen einer nachweisbar falschen Tatsachenangabe und einer Bewertung, der Sie widersprechen. Auch Kritik an einer Bewertung ist möglich; sie sollte erkennen lassen, welches Argument oder welcher Zusammenhang fehlt.
Was eine Korrektur bedeuten soll
Ein bestätigter sachlicher Fehler soll inhaltlich berichtigt werden. Wenn die Änderung das Verständnis des Beitrags wesentlich beeinflusst, sollte ein Hinweis am Beitrag erklären, was geändert wurde und wann. Bei einer falschen Zahl wäre beispielsweise die bisherige Angabe, die berichtigte Angabe und der Grund der Änderung zu benennen. Reine Schreibfehler oder sprachliche Glättungen benötigen in der Regel keine eigene Erläuterung.
Eine neue Entwicklung nach der ursprünglichen Veröffentlichung ist von einer Korrektur zu unterscheiden. Ergänzungen mit wesentlichen neuen Informationen sollten als Aktualisierung mit Datum erkennbar sein. Das ursprüngliche Veröffentlichungsdatum soll dadurch nicht missverständlich werden.
Was ein Hinweis nicht zusichert
Eine Meldung führt nicht automatisch zu einer Änderung. Die vorgelegten Angaben können unterschiedlich zu bewerten sein oder keine ausreichende Grundlage für eine Berichtigung liefern. Auch eine Antwort oder eine bestimmte Bearbeitungsfrist wird durch das Einsenden nicht zugesichert. Bei weiteren Belegen können Sie auf Ihre erste Nachricht Bezug nehmen.
Hinweis einreichen
Die allgemeinen Maßstäbe finden Sie unter Redaktionelle Grundsätze.