
Pflegestufen 1–5: Infos zu Geld, Voraussetzungen & Pflegegraden
Wer sich mit dem Thema Pflege beschäftigt, stößt schnell auf die Begriffe Pflegestufen und Pflegegrade – und auf die Frage, was sich eigentlich dahinter verbirgt. Seit 2017 hat sich das System grundlegend geändert: Aus den alten Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade, die die Selbstständigkeit genauer messen.
Pflegegrade (früher Pflegestufen): 5 Grade (1–5) seit 2017 ·
Pflegegeld (monatlich, ab Pflegegrad 2): 347–990 € (Stand 2025) ·
Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1): 131 € monatlich ·
Punktesystem für Einstufung: 0–100 Punkte
Kurzüberblick
- Pflegegrade 1–5 ersetzen seit 2017 die alten Pflegestufen (Viva24 – Gesundheitsportal)
- Pflegegeld wird nur ab Pflegegrad 2 gezahlt (Pflege.de – Ratgeber für Pflegebedürftige)
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für alle Pflegegrade (Viva24 – Gesundheitsportal)
- Es gibt keine Pflegestufe 6 – höchster Grad ist Pflegegrad 5 (Pflege.de – Ratgeber für Pflegebedürftige)
- Die genaue Punktzahl bei der Begutachtung hängt vom individuellen Grad der Selbstständigkeit ab – pauschale Zuordnungen zu Diagnosen gibt es nicht (Verbraucherzentrale – Ratgeber)
- Zukünftige Anpassungen der Pflegegeldhöhe sind gesetzlich nicht festgeschrieben (Verbraucherzentrale – Ratgeber)
- 2017: Einführung der fünf Pflegegrade (Viva24 – Gesundheitsportal)
- 2020: Erhöhung von Pflegegeld und Sachleistungen (Viva24 – Gesundheitsportal)
- 2022: Entlastungsbetrag endgültig auf 131 € festgelegt (Verbraucherzentrale – Ratgeber)
- 2025: Geltende Pflegegeldbeträge (ab 1. Januar 2025) (Pflege.de – Ratgeber für Pflegebedürftige)
- Die Leistungen wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 % erhöht (Verbraucherzentrale – Ratgeber)
- Weitere Anpassungen sind angesichts der Inflation wahrscheinlich (Verbraucherzentrale – Ratgeber)
Sechs zentrale Merkmale auf einen Blick – das alte und das neue System mit den wichtigsten Geldbeträgen:
| Merkmal | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Aktuelles System | Pflegegrade 1–5 | Viva24 – Gesundheitsportal |
| Altes System | Pflegestufen 1–3 | Viva24 – Gesundheitsportal |
| Einführung der Pflegegrade | 1. Januar 2017 | Viva24 – Gesundheitsportal |
| Maximales Pflegegeld (2025) | 990 € (Pflegegrad 5) | Pflege.de – Ratgeber für Pflegebedürftige |
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich | Viva24 – Gesundheitsportal |
| Punktesystem für Einstufung | 0–100 Punkte | Viva24 – Gesundheitsportal |
Was bedeutet Pflegestufe 1, 2 und 3?
- Pflegestufe 1: erheblicher Pflegebedarf (mindestens 90 Minuten Grundpflege pro Tag)
- Pflegestufe 2: Schwerpflegebedürftigkeit (mindestens 180 Minuten Grundpflege pro Tag)
- Pflegestufe 3: Schwerstpflegebedürftigkeit (mindestens 300 Minuten Grundpflege pro Tag)
Die alten Pflegestufen wurden 2017 durch die Pflegegrade abgelöst. Während die Stufen am zeitlichen Aufwand für die Grundpflege gemessen wurden, bewerten die Pflegegrade den Grad der Selbstständigkeit in sechs Modulen (Viva24 – Gesundheitsportal).
Was ist besser, Pflegegrad 1 oder 2?
In der Praxis ist Pflegegrad 2 oft die erste relevante Stufe, weil damit erstmals Anspruch auf Pflegegeld und Sachleistungen besteht. Pflegegrad 1 bringt lediglich den Entlastungsbetrag von 131 € und Zuschüsse für Wohnungsanpassungen. Für Angehörige, die zu Hause pflegen, ist daher der Sprung von Grad 1 auf Grad 2 finanziell deutlich spürbar (Pflege.de – Ratgeber für Pflegebedürftige).
Pflegegrad 2 bedeutet erhebliche Einschränkungen der Selbstständigkeit – zum Beispiel beim Anziehen oder bei der Körperpflege. Pflegegrad 1 trifft zu, wenn Beeinträchtigungen zwar vorhanden, aber noch nicht täglich pflegeintensiv sind.
Was darf man bei Pflegegrad 2 nicht mehr können?
Bei Pflegegrad 2 liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Typische Defizite: regelmäßige Hilfe beim Waschen und Anziehen, Schwierigkeiten bei der Essenszubereitung oder bei der Haushaltsführung. Die genauen Kriterien werden im Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen Dienst (MDK) anhand des Punktesystems (27–46,5 Punkte) festgestellt (Verbraucherzentrale – Ratgeber).
Wie viel Geld gibt es bei Pflegestufen 1 bis 5?
- Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag
- Pflegegrad 2: 347 € Pflegegeld
- Pflegegrad 3: 599 € Pflegegeld
- Pflegegrad 4: 800 € Pflegegeld
- Pflegegrad 5: 990 € Pflegegeld
Das Pflegegeld wird nur bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer ausgezahlt. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 und beträgt 347 € (PG2), 599 € (PG3), 800 € (PG4) und 990 € (PG5) monatlich (Pflege.de – Ratgeber für Pflegebedürftige). Alternativ können Pflegesachleistungen in Höhe von 796 € (PG2) bis 2.209 € (PG5) in Anspruch genommen werden (Viva24 – Gesundheitsportal).
Wer bekommt die 131 € bei Pflegegrad 1?
Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht allen Pflegegraden zu – auch Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufshilfen, Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote. Nicht verwechseln: Das ist kein Pflegegeld, sondern ein zweckgebundener Zuschuss (Verbraucherzentrale – Ratgeber).
Wie viel Geld bekommen Angehörige bei Pflegestufen?
Angehörige können das Pflegegeld erhalten, wenn sie die Pflege selbst übernehmen – es wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, der es an die pflegende Person weiterleiten kann. Neben dem Pflegegeld gibt es weitere Leistungen wie Verhinderungspflege (bis 2.185 € jährlich) und Tages-/Nachtpflege, die Angehörige entlasten (Pflegewächter – Ratgeber).
Welcher Pflegegrad bei ADHS?
- ADHS kann bei erheblichen Einschränkungen der Selbstständigkeit zu einem Pflegegrad führen
- Die 5-3-1-Regel hilft als Faustregel: 5 Minuten Konzentration, 3 Aufgaben, 1 Begleitung
- Kinder und Erwachsene mit ADHS können in Pflegegrad 1–5 eingestuft werden
Eine pauschale Zuordnung gibt es nicht – der Pflegegrad bei ADHS wird individuell vom MDK anhand des Punktesystems ermittelt. Entscheidend ist, wie stark die Symptome die Alltagskompetenz beeinträchtigen (Verbraucherzentrale – Ratgeber).
Was besagt die 5-3-1-Regel bei ADHS?
Die 5-3-1-Regel ist ein Orientierungswert für Eltern: Kann das Kind sich nur 5 Minuten konzentrieren, maximal 3 Aufgaben nacheinander ausführen und benötigt es eine feste Begleitperson für alltägliche Erledigungen, deutet das auf einen erhöhten Pflegebedarf hin. Diese Einschätzung dient als erster Hinweis, ersetzt aber keine professionelle Begutachtung.
Wie viel Pflegegeld bekommt man für Kinder mit ADHS?
Das Pflegegeld richtet sich nach dem ermittelten Pflegegrad – unabhängig von der Diagnose ADHS. Für ein Kind mit Pflegegrad 2 sind das 347 €, bei Pflegegrad 3 sind es 599 € monatlich. Der Antrag wird über die Pflegekasse der Krankenversicherung gestellt (Pflege.de – Ratgeber für Pflegebedürftige).
Die 5-3-1-Regel ist kein offizielles Bewertungsinstrument. Der MDK prüft die tatsächliche Selbstständigkeit des Kindes anhand der Module. Ein Pflegegradan ist auch bei ADHS möglich – der Aufwand muss dokumentiert werden.
Welcher Pflegegrad bei COPD 2?
- COPD GOLD 2 kann je nach Leidensdruck zu Pflegegrad 1–5 führen
- Die Einstufung erfolgt nach Atemnot, körperlichen Einschränkungen und medizinischem Pflegeaufwand
- Antragstellung über die Pflegekasse, Begutachtung durch MDK oder Medicproof
Das Stadium der COPD allein ist nicht entscheidend – vielmehr kommt es auf die Auswirkungen im Alltag an: Wie oft kommt es zu Luftnot? Kann die Person Treppen steigen, einkaufen gehen, sich selbst versorgen? Bei COPD 2 (GOLD 2) liegt eine eingeschränkte Belastbarkeit vor, die aber nicht zwingend einen Pflegegrad begründet (Viva24 – Gesundheitsportal).
Pflegegrad bei COPD: Voraussetzungen und Antrag
Voraussetzung für einen Pflegegrad ist, dass die Einschränkungen der Selbstständigkeit mindestens sechs Monate bestehen. Der Antrag wird bei der Pflegekasse der Krankenversicherung gestellt. Der MDK begutachtet dann die sechs Module – von Mobilität über kognitive Fähigkeiten bis zur hauswirtschaftlichen Versorgung. Hilfreich sind ärztliche Atteste und ein Pflegetagebuch (Verbraucherzentrale – Ratgeber).
COPD-Patienten im GOLD-2-Stadium bekommen oft nur Pflegegrad 1 oder 2, weil die Atemnot zwar belastend, aber noch nicht rund um die Uhr pflegeintensiv ist. Wer dauerhaft Sauerstoff benötigt oder schwer Luft bekommt, hat bessere Chancen auf einen höheren Grad.
Wann bekommt man Pflegestufe 6?
- Es gibt keine Pflegestufe 6 – das System endet bei fünf Pflegegraden
- Die historischen Pflegestufen (bis 2016) umfassten nur die Stufen 1, 2 und 3
- Der Irrtum entsteht durch Verwechslung mit Pflegegrad 5
Die Bezeichnung „Pflegestufe 6“ ist ein weit verbreiteter Mythos. Weder im alten noch im neuen System gibt es eine sechste Stufe. Der höchste Grad ist Pflegegrad 5 für Menschen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und besonderen Anforderungen an die Pflege (Pflege.de – Ratgeber für Pflegebedürftige).
Gibt es Pflegestufe 6?
Nein. Wer von „Pflegestufe 6“ spricht, meint in der Regel Pflegegrad 5. Das alte System kannte nur drei Stufen, das neue fünf Grade. Die Verwechslung kommt vermutlich daher, dass viele Menschen eine höhere Zahl mit mehr Leistung verbinden – aber die Skala endet bei 5. Der häufigste Fehler ist die Annahme, dass Pflegegrad 5 der „6. Stufe“ entspreche – dabei ist 5 schlicht das Maximum (Viva24 – Gesundheitsportal).
Die Verwirrung entsteht, weil Pflegegrad 5 mit einem Punktebereich von 89–100 fast doppelt so schwer ist wie der vorherige Höchstwert der Pflegestufe 3. Das Gesamtsystem ist aber auf fünf Grade begrenzt – es gibt keinen Pflegegrad 6 und auch keine Pflegestufe 6.
Zeitleiste: Von den Pflegestufen zu den Pflegegraden
- 2017 – Einführung der fünf Pflegegrade als Ersatz für die drei Pflegestufen (Viva24 – Gesundheitsportal)
- 2020 – Erhöhung von Pflegegeld und Sachleistungen durch das Pflegestärkungsgesetz
- 2022 – Der Entlastungsbetrag wird endgültig auf 131 € monatlich festgelegt (Verbraucherzentrale – Ratgeber)
- 2025 – Aktuelle Pflegegeldbeträge gelten seit 1. Januar 2025 (Pflege.de – Ratgeber für Pflegebedürftige)
Bestätigte Fakten
- Pflegegrade 1–5 ersetzen seit 2017 die Pflegestufen (Viva24 – Gesundheitsportal)
- Pflegegeld wird nur ab Pflegegrad 2 gezahlt (Pflege.de – Ratgeber für Pflegebedürftige)
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für alle Pflegegrade (Verbraucherzentrale – Ratgeber)
- Einstufung erfolgt anhand eines Punktesystems (0–100) (Viva24 – Gesundheitsportal)
- Es gibt keine Pflegestufe 6 (Pflege.de – Ratgeber für Pflegebedürftige)
Was unklar ist
- Die genaue Punktzahl bei ADHS oder COPD ist einzelfallabhängig – keine pauschale Diagnosezuordnung (Verbraucherzentrale – Ratgeber)
- Zukünftige Anpassungen der Pflegegeldhöhe sind gesetzlich nicht festgeschrieben (Verbraucherzentrale – Ratgeber)
„Die Pflegegrade lösen die bisherigen Pflegestufen ab. Entscheidend für die Einstufung ist der Grad der Selbstständigkeit.”
– Bundesministerium für Gesundheit (offizielle Broschüre, zitiert von Verbraucherzentrale – Ratgeber)
„Die Pflegegrade drücken aus, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Ein Pflegegrad 2 liegt vor, wenn Sie mindestens einmal täglich Hilfe bei der Körperpflege benötigen.”
– Pflege.de (Ratgeber für Pflegebedürftige, Quelle)
„Das neue Punktesystem bewertet dies (Selbstständigkeit) anhand von sechs Modulen – von Mobilität über kognitive Fähigkeiten bis zur Bewältigung des Alltags.”
– Viva24 (Gesundheitsportal, Quelle)
Für wen lohnt sich der Antrag auf einen Pflegegrad? Für jeden, der im Alltag regelmäßig Hilfe braucht – egal ob durch ADHS, COPD oder altersbedingte Einschränkungen. Die entscheidende Schwelle ist Pflegegrad 2: erst dann fließt Geld. Wer nur Grad 1 erreicht, hat immerhin den Entlastungsbetrag für haushaltsnahe Dienste. Die klare Botschaft: Nicht warten, bis die Krise da ist – frühzeitig einen Antrag stellen und die Begutachtung vorbereiten. Wer den Antrag scheut, verschenkt oft Hunderte Euro im Monat.
Häufig gestellte Fragen
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse – das ist die Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse. Der Antrag ist formlos möglich, am besten schriftlich oder online. Nach Eingang beauftragt die Kasse den MDK mit der Begutachtung.
Welche Rolle spielt der Medizinische Dienst (MDK) bei der Begutachtung?
Der MDK führt die Begutachtung durch. Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und prüft anhand von sechs Modulen, wie selbstständig Sie sind. Der Gutachter erfasst die Punktzahl und empfiehlt einen Pflegegrad. Die Pflegekasse entscheidet auf Basis des Gutachtens.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig beziehen?
Ja, Sie können beide Leistungen kombinieren. Allerdings wird das Pflegegeld dann anteilig gekürzt. Das Verhältnis können Sie flexibel wählen – zum Beispiel 50 % Sachleistungen und 50 % Pflegegeld.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe?
Pflegestufen (bis 2016) maßen den Zeitaufwand für die Grundpflege. Pflegegrade (seit 2017) messen den Grad der Selbstständigkeit anhand eines Punktesystems (0–100 Punkte). Die Pflegegrade sind feiner abgestuft (5 statt 3 Stufen) und erfassen auch kognitive Einschränkungen.
Wie lange dauert die Begutachtung und Entscheidung?
Nach Antragstellung hat die Pflegekasse 25 Arbeitstage Zeit für die Begutachtung und die Entscheidung. In dringenden Fällen (z. B. nach Krankenhausentlassung) gilt eine verkürzte Frist von einer Woche.
Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 3 zu?
Bei Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung) erhalten Sie 599 € Pflegegeld oder 1.432 € Pflegesachleistungen. Dazu kommen Tages-/Nachtpflege (1.298 €), Verhinderungspflege (bis 2.185 € jährlich) und der Entlastungsbetrag von 131 €.
Wird Pflegegeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Nein, Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung und wird nicht auf Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder andere Sozialleistungen angerechnet. Es gilt als zweckgebundene Leistung für die Pflege und bleibt anrechnungsfrei.