Sich nach einer Kündigung für eine Umschulung zu entscheiden, ist der erste Schritt – die Frage, wie man sie finanziert, der zweite. Seit dem 1. Juli 2023 gibt es dafür das Weiterbildungsgeld: 150 Euro monatlich, zusätzlich zu Arbeitslosengeld oder Bürgergeld – ganz ohne gesonderten Antrag, aber mit klaren Voraussetzungen. Die Zahlen und Bedingungen hat die Bundesagentur für Arbeit im Merkblatt 6 zur Weiterbildungsförderung zusammengefasst. Dabei zeigt sich: Der Weg zum Geld führt über Bildungsgutschein, Beratung und die richtige Maßnahme – geregelt in § 87a SGB III.

Monatlicher Betrag: 150 Euro ·
Einmalige Prämie: 1.500 Euro ·
Einführungsdatum: 1. Juli 2023 ·
Gesetzliche Grundlage: § 87a SGB III ·
Zuständige Stelle: Agentur für Arbeit

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Ob Ihre Voraussetzungen im Einzelfall reichen, entscheidet das Beratungsgespräch (Bildungsgutschein-Seite der Bundesagentur für Arbeit)
3Zeitleisten-Signal
  • Eingeführt am 1. Juli 2023 (Weiterbildungsportal der Agentur für Arbeit)
  • Auszahlung maximal 24 Monate (Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit)
4Wie es weitergeht
  • Beratungstermin vereinbaren, Bildungsgutschein sichern, Weiterbildung starten – dann fließt das Geld automatisch (Bildungsgutschein-Seite der Bundesagentur für Arbeit)

Die wichtigsten Kennzahlen

Fünf Werte, ein klares Bild: Das Weiterbildungsgeld ist bewusst einfach konstruiert – feste Beträge, eine gesetzliche Grundlage, eine zuständige Stelle; die Angaben folgen dem Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit und dem Glossar der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Kennzahl Wert
Monatlicher Betrag 150 Euro
Einmalige Prämie 1.500 Euro
Gesetzliche Grundlage § 87a SGB III
Einführungsdatum 1. Juli 2023
Zuständige Stelle Agentur für Arbeit
Antrag Kein gesonderter Antrag erforderlich

Was das bedeutet: Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf die Leistung – entscheidend ist die Bewilligung der Weiterbildung, nicht ein Extraformular.

Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld?

Die kurze Antwort lautet: 150 Euro pro Monat. Für alle, deren Weiterbildung bewilligt ist, zahlt die Agentur für Arbeit diesen Betrag zusätzlich zum laufenden Arbeitslosengeld oder Bürgergeld – und zwar während der gesamten Weiterbildungsdauer, maximal 24 Monate (Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit).

Was das bedeutet

Bei einer zweijährigen Umschulung stehen 24 × 150 Euro plus 1.500 Euro Prämie – zusammen bis zu 5.100 Euro, die viele Berechtigte nicht abrufen, weil sie den Bildungsgutschein nie beantragen.

Wie setzt sich der Betrag zusammen?

  • 150 Euro als fester monatlicher Betrag (Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit)
  • Anrechnungsfreier Bonus: Das Weiterbildungsportal NRW beschreibt die Leistung ausdrücklich als Zuschuss, der nicht mit anderen Leistungen verrechnet wird
  • Kein gesonderter Antrag: Die Zahlung läuft automatisch über die bewilligte Weiterbildungsförderung (fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit)

Gibt es zusätzliche Prämien?

  • Ja – wer die Abschlussprüfung besteht, erhält einmalig 1.500 Euro Weiterbildungsprämie (Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit)
  • Die Prämie kommt zusätzlich zum monatlichen Weiterbildungsgeld – sie ersetzt keine laufende Zahlung

Das Muster: Der Gesetzgeber belohnt nicht den Einstieg, sondern den Abschluss. Wer die Prüfung schafft, bekommt die Prämie automatisch – auch hier ist kein Extra-Antrag nötig.

Was bedeutet Weiterbildungsgeld?

Weiterbildungsgeld ist eine finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit für Menschen, die während einer geförderten Weiterbildung ihren Lebensunterhalt sichern müssen. Es richtet sich an Arbeitsuchende und Beschäftigte und ist an eine abschlussorientierte Weiterbildung gekoppelt, die zu einem Berufsabschluss führt (Weiterbildungsportal der Agentur für Arbeit).

Wer hat Anspruch auf Weiterbildungsgeld?

  • Arbeitslose, die an einer nach § 81 SGB III geförderten Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt (Glossar der Statistik der Bundesagentur für Arbeit)
  • Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II – auch im bestehenden Arbeitsverhältnis – sofern die Weiterbildung nach § 81 oder § 82 SGB III zu einem Berufsabschluss führt (Glossar der Statistik der Bundesagentur für Arbeit)
  • Ob alle individuellen Voraussetzungen vorliegen, klärt die Agentur für Arbeit im persönlichen Beratungsgespräch (Bildungsgutschein-Seite der Bundesagentur für Arbeit)

Der Kern: Das Weiterbildungsgeld hängt am Berufsabschlussziel. Wer nur einen Kurs zur persönlichen Entwicklung besuchen will, hat nach diesen Vorgaben keinen Anspruch.

Welche Weiterbildungen werden gefördert?

  • Umschulungen in einen anerkannten Ausbildungsberuf (Landesportal Weiterbildung NRW)
  • Teilqualifikationen, die schrittweise auf einen Berufsabschluss vorbereiten (Landesportal Weiterbildung NRW)
  • Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung (Glossar der Statistik der Bundesagentur für Arbeit)
  • Die Maßnahme muss mindestens 8 Wochen dauern und über einen Bildungsgutschein bewilligt sein (Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit)

Warum das wichtig ist: „Weiterbildung“ ist im Alltag ein weiter Begriff. Die Agentur fördert aber nur, was nachweislich auf einen Berufsabschluss einzahlt – wer lediglich eine kürzere Anpassungsqualifizierung ohne Abschlussziel plant, fällt aus der Förderung.

Wird Alg 1 bei einem Bildungsgutschein verlängert?

Ja – und genau darum ist der Bildungsgutschein für viele Arbeitslose so attraktiv. Wer eine geförderte Weiterbildung beginnt, bleibt während der Maßnahme im Leistungsbezug, statt die Restanspruchsdauer des Arbeitslosengeldes zu verbrauchen (Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit). Rechtlich eingebettet ist die Konstruktion in § 87a SGB III, der das Weiterbildungsgeld während der laufenden Förderung regelt.

Wie wirkt sich ein Bildungsgutschein auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld aus?

  • Während der geförderten Weiterbildung wird Arbeitslosengeld I weitergezahlt – zusätzlich zum Weiterbildungsgeld (Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit)
  • Weil die verbleibende Anspruchsdauer während der Maßnahme nicht verbraucht wird, kann sich der gesamte ALG-I-Bezug verlängern (Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit)

Kann Weiterbildungsgeld während des ALG1-Bezugs gezahlt werden?

  • Ja – das Weiterbildungsgeld kommt zusätzlich zum Arbeitslosengeld I obendrauf, es ist eine Ergänzung und keine Ersatzleistung
  • Für Arbeitslose gilt: Die Weiterbildung muss nach § 81 SGB III gefördert werden und zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führen (Glossar der Statistik der Bundesagentur für Arbeit)

Der Abwägungspunkt: Die Kombination sichert das Einkommen, setzt aber voraus, dass die Maßnahme durchgehalten wird. Wer die Umschulung abbricht, verliert die laufende Weiterbildungsförderung – und muss mit der Agentur neu klären, was vom ALG-I-Anspruch übrig bleibt.

Wie beantrage ich das Weiterbildungsgeld?

Der überraschende Befund zuerst: Einen eigenen Antrag auf Weiterbildungsgeld gibt es nicht. Die Agentur für Arbeit zahlt die 150 Euro automatisch, sobald die Weiterbildung bewilligt ist. Wer das Geld erhalten möchte, muss also den Bildungsgutschein beantragen (so regeln es die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ein gültiger Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit
  • Nachweise über die geplante Weiterbildung, etwa Angebot oder Anmeldung der Bildungseinrichtung
  • Das Antragsformular zur Weiterbildungsförderung, das im Beratungsgespräch ausgehändigt wird

Die Voraussetzungen selbst prüfen die Beraterinnen und Berater im Einzelgespräch – eine Entscheidung, die sich nicht pauschal am Telefon treffen lässt (Bildungsgutschein-Seite der Bundesagentur für Arbeit).

Kann der Antrag rückwirkend gestellt werden?

  • Wer die Weiterbildung bereits begonnen hat, kann die Förderung unter Umständen noch nachträglich beantragen – der Antrag sollte innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Weiterbildung gestellt werden
  • Eine Zahlung für Zeiträume ohne bewilligte Förderung ist nicht vorgesehen

Der Haken: Manche starten die Weiterbildung zuerst und kümmern sich später um die Finanzierung. Wer die Dreimonatsfrist verstreichen lässt, verliert die Chance auf das Weiterbildungsgeld.

Fazit: Das Weiterbildungsgeld ist keine Ermessensleistung, sondern eine Pflichtleistung – mit Bildungsgutschein fließt es automatisch. Arbeitsuchende: Beratungstermin frühzeitig buchen. Beschäftigte: Auch bei laufendem Arbeitsverhältnis lohnt die Prüfung nach § 82 SGB III.

Die Konsequenz: Alle Wege führen über den Bildungsgutschein.

In welchem Paragraph ist das Weiterbildungsgeld geregelt?

Die gesetzliche Grundlage ist das Dritte Buch Sozialgesetzbuch – konkret § 87a SGB III. Genau dort sind das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie gemeinsam geregelt (Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit).

Was steht in § 87a SGB III?

  • Das Weiterbildungsgeld: monatlich 150 Euro für Teilnehmende an geförderten abschlussorientierten Weiterbildungen (Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit)
  • Die Weiterbildungsprämie: einmalig 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung (Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit)
  • Beide Leistungen setzen eine Förderung nach dem SGB III voraus, die auf einen Berufsabschluss ausgerichtet ist

Was das bedeutet: Der Gesetzgeber hat laufende Unterstützung und Abschlussprämie bewusst in einem Paragraphen gebündelt – sie bilden ein zusammenhängendes Förderpaket, nicht zwei getrennte Töpfe.

Gibt es weitere relevante Paragraphen?

  • § 81 SGB III: Grundlage der Förderung beruflicher Weiterbildung für Arbeitsuchende, an die das Weiterbildungsgeld gekoppelt ist (Glossar der Statistik der Bundesagentur für Arbeit)
  • § 82 SGB III: Weiterbildungsförderung für Beschäftigte – maßgeblich, wenn SGB-II-Leistungsberechtigte im bestehenden Arbeitsverhältnis gefördert werden (Glossar der Statistik der Bundesagentur für Arbeit)

Der Zusammenhang: Wer die Leistung sucht, findet sie in § 87a SGB III – die Anspruchsvoraussetzungen stecken jedoch in den Förderregeln der §§ 81 und 82 SGB III.

Weiterbildungsgeld, ALG I und Bürgergeld im Vergleich

Drei Leistungen, ein häufig verwechseltes Zusammenspiel: Arbeitslosengeld I ersetzt das Gehalt, Bürgergeld sichert das Existenzminimum, und das Weiterbildungsgeld kommt als anrechnungsfreier Zuschuss obendrauf.

Kriterium Weiterbildungsgeld Arbeitslosengeld I Bürgergeld (SGB II)
Zweck Zuschuss während abschlussorientierter Weiterbildung Lohnersatz bei Arbeitslosigkeit Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Höhe 150 Euro monatlich plus 1.500 Euro Prämie (Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit) Fortzahlung des bestehenden Anspruchs während der Weiterbildung Regelbedarf; das Weiterbildungsgeld zählt als anrechnungsfreier Bonus (Weiterbildungsportal NRW)
Kombination Wird zusätzlich zu ALG I oder Bürgergeld gezahlt Läuft parallel zum Weiterbildungsgeld weiter Weiterbildungsgeld kann auch im bestehenden Arbeitsverhältnis fließen (Glossar der Statistik der Bundesagentur für Arbeit)
Zuständige Stelle Agentur für Arbeit Agentur für Arbeit Jobcenter beziehungsweise Agentur für Arbeit

Was der Vergleich zeigt: Das Weiterbildungsgeld funktioniert als Bonus, der nicht gegengerechnet wird – und genau darin liegt sein praktischer Wert für alle, die während der Weiterbildung auf ALG I oder Bürgergeld angewiesen sind.

Was zu beachten ist

Das Weiterbildungsgeld ersetzt weder Arbeitslosengeld noch Bürgergeld – es kommt nur obendrauf, solange die Weiterbildung läuft. Wer die Maßnahme abbricht, verliert auch diesen Zuschuss.

Das Fazit: Das Weiterbildungsgeld entfaltet seinen Wert nur in Kombination mit anderen Leistungen – nicht als Ersatz.

Weiterbildungsgeld beantragen: die Schritt-für-Schritt-Anleitung

Kein separates Formular, keine Online-Maske – das Weiterbildungsgeld folgt der Förderung. Diese fünf Schritte führen zum Ziel.

  1. Beratungstermin vereinbaren: Melden Sie sich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit und beantragen Sie ein Beratungsgespräch zur beruflichen Weiterbildung (Bildungsgutschein-Seite der Bundesagentur für Arbeit).
  2. Abschlussorientierte Weiterbildung finden: Geeignet sind Umschulungen, Teilqualifikationen oder Vorbereitungen auf die Externenprüfung – die Maßnahme muss auf einen Berufsabschluss einzahlen (Landesportal Weiterbildung NRW).
  3. Bildungsgutschein beantragen: Im Beratungsgespräch prüft die Agentur Anspruch und Eignung der Maßnahme und stellt den Gutschein aus. Der Antrag kann online über das Portal der Bundesagentur für Arbeit oder postalisch eingereicht werden.
  4. Gutschein einlösen: Reichen Sie den Gutschein bei der Bildungseinrichtung ein; die Abrechnung läuft direkt mit der Agentur für Arbeit.
  5. Weiterbildung starten: Ab dem ersten Förderungstag überweist die Agentur das Weiterbildungsgeld von monatlich 150 Euro – ganz ohne weiteren Antrag (fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit).

Der Kern: Der scheinbar überflüssige Antrag auf das Geld ist in Wirklichkeit der wichtigste Schritt – wer keinen Bildungsgutschein besitzt, bekommt auch kein Weiterbildungsgeld.

Bestätigte Fakten und was unklar bleibt

Die zentralen Angaben zum Weiterbildungsgeld sind amtlich dokumentiert. Manche Detailfragen lassen sich aber erst im Einzelfall beantworten.

Anmerkung der Redaktion

Dieser Artikel fasst den Stand der gesetzlichen Regelungen und der Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit zusammen und ersetzt keine persönliche Beratung. Die individuelle Anspruchsklärung erfolgt ausschließlich im Gespräch mit der zuständigen Agentur.

Bestätigte Fakten

  • 150 Euro monatlich und 1.500 Euro Prämie nach bestandener Abschlussprüfung (Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit)
  • Kein gesonderter Antrag nötig; die Leistung ist eine Pflichtleistung der Agentur für Arbeit (fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit)
  • Eingeführt am 1. Juli 2023 (Weiterbildungsportal der Agentur für Arbeit)

Was unklar bleibt

  • Ob Sie im Einzelfall alle Voraussetzungen erfüllen, entscheidet die Agentur für Arbeit im Beratungsgespräch – eine verbindliche Zusage gibt es vorher nicht (Bildungsgutschein-Seite der Bundesagentur für Arbeit)
  • Wie schnell die Auszahlung nach Maßnahmebeginn auf dem Konto ist, lässt sich den veröffentlichten Quellen nicht entnehmen – die Agentur vor Ort gibt dazu Auskunft
  • Gerüchte über eine Abschaffung des Weiterbildungsgeldes bestätigen sich nicht: Die offiziellen Seiten der Bundesagentur führen die Leistung weiterhin (Weiterbildungsportal der Agentur für Arbeit)

Was das für Sie heißt: Vertrauen Sie bei Höhe, Dauer und Zukunft der Leistung den offiziellen Quellen der Bundesagentur für Arbeit – nicht einzelnen Beiträgen in Foren oder sozialen Netzwerken.

Stimmen zur Weiterbildungsförderung

„Als Kundin oder Kunde der Arbeitsagentur können Sie ab dem 01. Juli 2023 ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro erhalten.“

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Weiterbildungsportal)

„Arbeitslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten nach Bestehen einer Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 Euro.“

Quelle: § 87a SGB III, zitiert nach Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit

Warum diese zwei Stimmen wichtig sind: Die eine nennt den laufenden Betrag, die andere den Prüfungsanreiz – zusammen zeigen sie, dass das Weiterbildungsgeld auf Abschluss ausgelegt ist, nicht auf bloße Teilnahme.

Unser Fazit

Das Weiterbildungsgeld ist keine versteckte Ausnahmeleistung, sondern eine Pflichtleistung mit klaren Regeln: 150 Euro monatlich, 1.500 Euro Prämie nach bestandener Prüfung, ausgezahlt auf Basis eines Bildungsgutscheins – ohne gesonderten Antrag, aber mit verbindlichem Beratungsgespräch. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über eine Umschulung nachdenken, ist die Konsequenz eindeutig: Wer den Termin bei der Agentur für Arbeit nicht wahrnimmt, lässt bis zu 5.100 Euro ungenutzt – oder finanziert die Qualifizierung privat, obwohl der Staat sie übernehmen würde.

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen muss ich für das Weiterbildungsgeld erfüllen?

Sie benötigen einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit und nehmen an einer abschlussorientierten Weiterbildung teil, die zu einem Berufsabschluss führt – etwa einer Umschulung, Teilqualifikation oder Vorbereitung auf die Externenprüfung (Landesportal Weiterbildung NRW). Die Maßnahme muss mindestens 8 Wochen dauern (Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit).

Wird Weiterbildungsgeld auf Arbeitslosengeld angerechnet?

Nein. Das Weiterbildungsportal NRW bezeichnet die 150 Euro ausdrücklich als anrechnungsfreien Bonus – die Leistung wird also nicht mit Arbeitslosengeld oder Bürgergeld verrechnet.

Kann ich Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie gleichzeitig erhalten?

Ja. Beide Leistungen sind in § 87a SGB III verankert und werden unabhängig voneinander ausgezahlt: das monatliche Weiterbildungsgeld von 150 Euro und die einmalige Prämie von 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung (Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit).

Wie lange wird Weiterbildungsgeld gezahlt?

Während der gesamten Dauer der geförderten Weiterbildung, maximal 24 Monate (Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit).

Gibt es Weiterbildungsgeld auch für Teilzeitweiterbildungen?

Entscheidend ist das Berufsabschlussziel, nicht die wöchentliche Unterrichtszeit. Auch Teilqualifikationen, die häufig in Teilzeit absolviert werden, zählen zu den förderfähigen Formen (Landesportal Weiterbildung NRW).

Muss ich das Weiterbildungsgeld zurückzahlen?

Das Weiterbildungsgeld wird als Zuschuss gezahlt. Solange die Fördervoraussetzungen bestehen, entsteht daraus keine Rückzahlungsverpflichtung. Wenn Sie die Maßnahme abbrechen, sollten Sie die Agentur für Arbeit informieren – die Weiterbildungsförderung endet dann.

Ist das Weiterbildungsgeld steuerfrei?

Das Weiterbildungsgeld gehört zu den Leistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III. Wie es in Ihrer Steuererklärung zu behandeln ist, hängt vom Einzelfall ab – eine verbindliche Auskunft gibt das zuständige Finanzamt.

Die Muster in den Antworten: Fast alle Zweifel lassen sich auf zwei Punkte zurückführen – den Bildungsgutschein und die Abschlussorientierung der Maßnahme. Wer beides hat, ist auf der sicheren Seite.

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